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verantwortlich gemäß Telemedienrecht [§ 5 TMG]:

GWA Gesellschaft für Wärme- und Anlagentechnik mbH
Dreiserstraße 2 
12587 Berlin | Deutschland

Telefon: [030] 420 2300 10 | Telefax: [030] 420 2300 90 | E-Mail: info@gwa-berlin.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer [USt.-ID-Nr.]: DE 231 354 083
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg | Registernummer: HRB 46849
Sitz der Gesellschaft: 12526 Berlin

vertreten durch die Geschäftsführer: Stephanie Dethlefsen und Matthias Baum
Haftungs-Ausschluss

Disclaimer

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Datenschutz-Erklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website? - Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen. | Wie erfassen wir Ihre Daten? - Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. - Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT- Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten. | Wofür nutzen wir Ihre Daten? - Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden. | Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten? - Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern

Beim Besuch dieser Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit sogenannten Analyseprogrammen. Detaillierte Informationen zu diesen Analyseprogrammen finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

2. Hosting

Wir hosten die Inhalte unserer Website bei folgendem Anbieter: IONOS

Anbieter ist die IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur (nachfolgend IONOS). Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst IONOS verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adressen. Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von IONOS. - Die Verwendung von IONOS erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

3. Allgemeine Hinweise
und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist: GWA - Gesellschaft für Wärme- und Anlagentechnik mbH | Buntzelstraße 3 | D-12526 Berlin | Telefon: [030] 420 2300 10 | E-Mail: info@gwa-berlin.de - Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o.Ä.) entscheidet.
Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.
Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.
Hinweis zur Datenweitergabe in die USA und sonstige Drittstaaten

Wir verwenden unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in den USA oder sonstigen datenschutzrechtlich nicht sicheren Drittstaaten. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogene Daten in diese Drittstaaten übertragen und dort verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Ländern kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann. Beispielsweise sind US-Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z. B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Auskunft, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen: Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. | Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen. | Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. | Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. - Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Widerspruch gegen Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

4. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt. - Cookies können von uns (First-Party-Cookies) oder von Drittunternehmen stammen (sog. Third-Party- Cookies). Third-Party-Cookies ermöglichen die Einbindung bestimmter Dienstleistungen von Drittunternehmen innerhalb von Webseiten (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen). - Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Webseitenfunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies können zur Auswertung des Nutzerverhaltens oder zu Werbezwecken verwendet werden. - Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs, zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind (notwendige Cookies), werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies und vergleichbaren Wiedererkennungstechnologien abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. - Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Welche Cookies und Dienste auf dieser Website eingesetzt werden, können Sie dieser Datenschutzerklärung entnehmen.
Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind: Browsertyp und Browserversion | verwendetes Betriebssystem | Referrer URL | Hostname des zugreifenden Rechners | Uhrzeit der Serveranfrage | IP-Adresse - Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.
Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. - Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. - Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Soziale Medien

LinkedIn

Diese Website nutzt Elemente des Netzwerks LinkedIn. Anbieter ist die LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland. - Bei jedem Abruf einer Seite dieser Website, die Elemente von LinkedIn enthält, wird eine Verbindung zu Servern von LinkedIn aufgebaut. LinkedIn wird darüber informiert, dass Sie diese Website mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Wenn Sie den „Recommend-Button“ von LinkedIn anklicken und in Ihrem Account bei LinkedIn eingeloggt sind, ist es LinkedIn möglich, Ihren Besuch auf dieser Website Ihnen und Ihrem Benutzerkonto zuzuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch LinkedIn haben. - Soweit eine Einwilligung (Consent) eingeholt wurde, erfolgt der Einsatz des o. g. Dienstes auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Soweit keine Einwilligung eingeholt wurde, erfolgt die Verwendung des Dienstes auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst umfassenden Sichtbarkeit in den Sozialen Medien. - Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier. - Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von LinkedIn.

6. Analyse-Tools und Werbung

Google Analytics

Diese Website nutzt Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. - Google Analytics ermöglicht es dem Websitebetreiber, das Verhalten der Websitebesucher zu analysieren. Hierbei erhält der Websitebetreiber verschiedene Nutzungsdaten, wie z. B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Betriebssysteme und Herkunft des Nutzers. Diese Daten werden dem jeweiligen Endgerät des Users zugeordnet. Eine Zuordnung zu einer User-ID erfolgt nicht. - Des Weiteren können wir mit Google Analytics u. a. Ihre Maus- und Scrollbewegungen und Klicks aufzeichnen. Ferner verwendet Google Analytics verschiedene Modellierungsansätze, um die erfassten Datensätze zu ergänzen und setzt Machine-Learning-Technologien bei der Datenanalyse ein. - Google Analytics verwendet Technologien, die die Wiedererkennung des Nutzers zum Zwecke der Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen (z. B. Cookies oder Device-Fingerprinting). Die von Google erfassten Informationen über die Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. - Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. - Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier.
Browser Plugin

Sie können die Erfassung und Verarbeitung Ihrer Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.
Auftragsverarbeitung

Wir haben mit Google einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen und setzen die strengen Vorgaben der deutschen Datenschutzbehörden bei der Nutzung von Google Analytics vollständig um.
WordPress Stats

Diese Website nutzt das WordPress Tool Stats, um Besucherzugriffe statistisch auszuwerten. Anbieter ist die Automattic Inc., 60 29th Street #343, San Francisco, CA 94110-4929, USA. WordPress Stats verwendet Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website erlauben. Die durch die Cookies generierten Informationen über die Benutzung unserer Website werden auf Servern in den USA gespeichert. Ihre IP-Adresse wird nach der Verarbeitung und vor der Speicherung anonymisiert. „WordPress-Stats“-Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Die Speicherung von „WordPress Stats“-Cookies und die Nutzung dieses Analyse-Tools erfolgen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein. Sie können der Erhebung und Nutzung Ihrer Daten für die Zukunft widersprechen, indem Sie mit einem Klick auf diesen Link einen Opt-Out-Cookie in Ihrem Browser setzen. Wenn Sie die Cookies auf Ihrem Rechner löschen, müssen Sie den Opt-Out-Cookie erneut setzen.

7. Plugins und Tools

Google Fonts (lokales Hosting)

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt. - Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt. - Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie hier und in der Datenschutzerklärung von Google.
Google Maps

Diese Seite nutzt den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. - Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP-Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung. Wenn Google Maps aktiviert ist, kann Google zum Zwecke der einheitlichen Darstellung der Schriftarten Google Fonts verwenden. Beim Aufruf von Google Maps lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. - Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. - Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier und über diesen Link. - Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.
Google reCAPTCHA

Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. - Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet. - Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet. - Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA entnehmen Sie den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen.
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Lieferbedingungen

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Standard Sales Terms

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Allgemeine Einkaufsbedingungen

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AGB Engineeringleistungen

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Montagebedingungen Inland

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Montagebedingungen Ausland
Gesamtübersicht | AGB

Allgemeine Lieferbedingungen

Zur Verwendung gegenüber:

1. einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), 2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen


I. Allgemeines

1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt. Ein Vertrag kommt – mangels besonderer Vereinbarung – mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande. 2. Der Lieferer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet sich vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustim-mung von Dritten zugänglich zu machen.


II. Preis und Zahlung

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu. 2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug á Konto des Lieferers zu leisten, und zwar: 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 1/3 sobald dem Besteller mitgeteilt ist, dass die Hauptteile versandbereit sind, der Restbetrag innerhalb eines Monats nach Gefahrübergang. 3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Ge-genansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


III. Lieferzeit, Lieferverzögerung

1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Ver-pflichtungen, wie z. B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Ver-zögerung zu vertreten hat. 2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Ver-sandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Ab-nahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft. 4. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen ver¬zögert, die der Besteller zu vertreten hat, so wer-den ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstan-denen Kosten berechnet. 5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbe-reiches des Lieferers liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Lieferer wird dem Besteller den Be-ginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. 6. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang end-gültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Aus¬führung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Im Übrigen gilt Abschnitt VII. 2. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. 7. Kommt der Lieferer in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschä-digung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert des¬jenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Gewährt der Besteller dem in Verzug befindlichen Lieferer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ange-messene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rück-tritt berechtigt. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Abschnitt VII. 2 dieser Bedingungen.


IV. Gefahrübergang, Abnahme

1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferun-gen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmeter-min, hilfsweise nach der Meldung des Lieferers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnah-me bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die dem Lieferer nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Der Lieferer verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. 3. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.


V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. 2. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. 3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Be-schlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen. 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme des Liefergegen-standes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. 5. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Lieferer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.


VI. Gewährleistung

Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leistet der Lieferer unter Ausschluss weiterer An¬sprüche- vorbehaltlich Abschnitt VII – Ge-währ wie folgt:

Sachmängel

1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. 2. Zur Vornahme aller dem Lieferer notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verstän-digung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der Lieferer von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte be-seitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. 3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt der Lieferer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessene Kosten des Aus- und Ein-baus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Monteure und Hilfskräfte. 4. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Lieferer – unter Berück-sichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung we-gen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Ver¬tragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises ist ansonsten ausgeschlossen. 5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, • fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, • natürliche Abnutzung, • fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, • nicht ordnungsgemäße Wartung, • ungeeignete Betriebsmittel, • mangelhafte Bauarbeiten, • ungeeigneter Baugrund, • chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind. 6. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Lieferers für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.


Rechtsmängel

7. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird der Lieferer auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Lieferer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. 8. Die in Abschnitt VI. 7 genannten Verpflichtungen des Lieferers sind vorbehaltlich Abschnitt VII. 2 für den Fall der Schutz- oder Urhe-berrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn • der Besteller den Lieferer unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Ur¬heberrechtsverletzungen unterrichtet, • der Besteller den Lieferer in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. dem Liefe-rer die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VI. 8 ermöglicht, • dem Lieferer alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelung vorbehalten bleiben, • der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und • die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.


VII. Haftung

1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – ins-besondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VI. und VII. 2 entsprechend. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Lieferer – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur • bei Vorsatz, • bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter, • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, • bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat, • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Ge-genständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferer auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Ange-stellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Scha-den. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


VIII. Verjährung

Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Der Beginn der Verjährung bestimmt sich ebenfalls nach dem Gesetz.


IX. Softwarenutzung

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Ei-ne Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermer-ke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Software-lieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.


X. Sonstiges

1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz oder die die Lieferung ausführende Zweigniederlassung des Lieferers zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. 2. Für den Vertrag zwischen Lieferer und Besteller gelten ausschließlich die vorstehenden allgemeinen Bedingungen des Lieferers. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass allgemeine Bedingungen des Bestellers nicht gelten. 3. Im Fall der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Regelungen des Vertrages zwischen Besteller und Lieferer bleiben die übrigen Regelungen dieses Vertrages wirksam. An Stelle einer unwirksamen Regelung wird eine wirksame Regelung vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn nach der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.



GWA Gesellschaft für Wärme- und Anlagentechnik mbH | Ausgabe 02-2004

Standard Sales Terms

These Standard Sales Terms shall apply to sales of machinery, equipment, components or any other products („the Product“ or „the Pro-ducts“, as the case may be) by GWA Gesellschaft für Wärme- und Anlagentechnik mbH („the Seller“) to - any private-law person pursuing a commercial or independent professional activity on the date on which a contract for any Product is concluded or - any public-law legal person or any public-law entity („the Buyer“).


Article I General

1. The sale of any Product and any associated services (hereinafter deemed to be included in the term “Product” where appropriate) by the Seller to the Buyer shall be subject to these Standard Sales Terms and any contract on such sale, if any, agreed between the Seller and the Buyer provided that no standard purchase terms issued by the Buyer shall be deemed to become part of any agreement on any Product sale by the Seller to the Buyer by the Buyer placing an order with the Seller or otherwise. Unless otherwise agreed upon between the Seller and the Buyer, a contract between the Seller and the Buyer shall be created by the Buyer placing an order for any Product with the Seller and the Seller accepting said order in writing (the “Contract”). 2. The Seller shall retain the title to and the copyrights of all samples, cost estimates, proposals, drawings or any other written, electro-nic, oral or other information submitted by the Seller to the Buyer in connection with or with the intention of negotiating or obtai-ning the contract and no such information shall be released or divulged by the Buyer to any person whatsoever. The Seller agrees not to release to any third party any information received from the Buyer and marked as confidential, unless the Seller has received the Buyer’s consent.


Article II Price and Payment

1. Unless otherwise agreed upon between the Seller and the Buyer, any price agreed between the Seller and the Buyer for any Product shall be deemed to be ex works inclusive of loading at the Seller’s works, but exclusive of packaging or unloading, and each such price shall be deemed to be exclusive of sales tax in the Seller’s country which shall be invoiced by the Seller and paid by the Buyer at the rate which may be applicable from time to time. 2. Unless otherwise agreed upon in the Contract, the price of any Product shall be paid by the Buyer to the Sell cash and without any deduction whatsoever by transfer to the bank account designated by the Seller in accordance with the following schedule: - One third of said price shall so be paid upon the Buyer receiving the Seller’s acceptance of the Contract. - One third of said price shall so be paid upon notice given by the Seller to the Buyer that the essential parts of the Product are ready for shipment. - One third of said price shall so be paid within one (1) month from the date on which the risks associated with the Product were trans-ferred from the Seller to the Buyer. 3. The Buyer shall not be entitled to retain any payment due and owing to the Seller or to set off any counterclaim from any payment due and owing to the Seller unless any such claim or counterclaim of the Buyer is undisputed or has been determined by a final judg-ment rendered by a court of competent jurisdiction.


Article III Time for Delivery and Delays

1. Each Product shall be delivered at the time agreed between the Seller and the Buyer. The Seller shall not be obligated to deliver any Product by the time so agreed, unless all commercial and/or technical issues relating to any such Product and its delivery have been agreed upon between the Seller and the Buyer and the Buyer has performed all obligations to which the Buyer may be subject by the time so agreed for delivery such as, without limitation of the generality of the foregoing, the submission of any government agency permit, approval or the like or the payment of any moneys due and owing under the Contract. If the conditions of the preceding sentence are not satisfied, the time available to the Seller for the delivery of the Product shall be extended reasonably provided that no such extension shall apply in any case in which the Seller may be liable for any delay which may have occurred. 2. The Seller shall not be obligated to deliver any Product by the time agreed with the Buyer in the event that any goods or services which may be needed by the Seller for the Product or the delivery of the Product are not delivered to the Seller as and when due. 3. The Seller shall be deemed to have delivered the Product by the time agreed between the Seller and the Buyer if the Product has left the Seller’s works by said time or if the Seller has notified the Buyer by said time that the Product is ready for shipment. If any Product requires acceptance by the Buyer, then the Product shall be deemed to have been delivered by the Seller to the Buyer on the date set for the acceptance of the Product, unless the acceptance of the Product is refused by the Buyer for cause, or, if no such date has been agreed for the acceptance of the Product by the Buyer, the date on which the Seller has notified the Buyer that the Product may be accepted by the Buyer. 4. If the shipment or the acceptance of any Product is delayed for any reason for which the Buyer may be liable, then any costs incur-red due to any such delay shall be for the charge of the Buyer as of a date exactly one calendar month after the date on which the Seller has notified the Buyer that the Product is ready for shipment or acceptance, as the case may be. 5. If the Seller is unable to deliver any Product to the Buyer by the time agreed for delivery with the Buyer for any reason of force ma-jeure or due to any labor dispute or any other event beyond the reasonable control of the Seller, the time available for the delivery of the Product by the Seller to the Buyer shall be extended reasonably provided that the Seller shall give reasonably prompt notice of the beginning and the end of any such circumstances or event. 6. The Buyer shall have the right to rescind the Contract if it becomes finally impossible for the Seller to perform the entire Contract on a date prior to the transfer of the risks associated with the Product from the Seller to the Buyer. The Buyer shall further have the right to rescind the Contract if the delivery of any part of any Product becomes impossible and the Buyer has good cause to refuse to accept part of the Product. If no such good cause exists, the Buyer shall in any such case pay to the Seller part of the price agreed for the com-plete Product commensurate with the part of the Product delivered by the Seller to the Buyer by the time when the performance of the remaining part of the Contract become impossible. This clause shall be subject to the provisions of Article VII, clause 2, herein be-low. Notwithstanding the foregoing, the Buyer shall remain obligated to make payments fully in accordance with the Contract, if the cir-cumstances making performance by the Seller impossible or rendering the Seller unable to fully perform the Contract occur while acceptance of the Product by the Buyer is delayed for reasons for which the Buyer may be liable or if the Buyer is solely or largely responsible for such circumstances. 7. If the delivery of any Product is delayed beyond the due date for the delivery of the Product for any reason for which the Seller may be held liable hereunder and if the Buyer incurs any loss due to any such delay, then the Buyer shall be entitled to liquidated damages for each full week of delay totaling zero decimal five percent (0.5 %) of the value of any part of the Product which cannot be used as scheduled or as provided for in the Contract provided that said liquidated damages shall be limited to five decimal zero percent (5.0 %) of said value. If, subject to the exemptions provided for by law, the Buyer grants the Seller in the event of any delay for which the Seller may be liable a grace period for the performance of the Contract and the Seller does not perform the Contract within said grace period, then, subject to all statutory provisions, the Buyer shall have the right to rescind the Contract. Any recourse of the Buyer against the Seller for late delivery under the Contract other than the recourse provided for in this Article III shall be subject to the limitations of Article VII, Section 2, herein below.


Article IV Transfer of Risk and Acceptance

1. The risks associated with any Product delivered by the Seller to the Buyer shall be transferred to the Buyer upon the departure of said Product or any part thereof from the works of the Seller whether or not the complete Product or part of the Product leaves said works or the Seller has agreed to perform any services after the departure of the Product from said works such as, without limitation of the generality of the foregoing, the payment of transportation expenses or site delivery or site installation. If any Product re-quires acceptance by the Buyer, said risks shall be transferred from the Seller to the Buyer upon the acceptance of the Product by the Buyer provided that the inspection of the Product by the Buyer for acceptance shall be made promptly on the date notified therefor by the Seller to the Buyer and shall, if not so made, be deemed to have been made promptly upon the notice given by the Seller to the Buyer that the Product is ready for acceptance by the Buyer. The Buyer shall not have the right to refuse the acceptance of the product, un-less a substantial defect or deficiency of the Product is identified during any such inspection for acceptance. 2. If any shipment or any acceptance of any Product is delayed for any reason for which the Seller may not be liable, then the risks as-sociated with the Product shall be transferred from the Seller to the Buyer on the date on which the Seller notified the readiness of the Product for shipment or acceptance as the case may be provided that the Seller shall at the request of the Buyer agree at the ex-pense of the Buyer any insurance coverage of the Product requested by the Buyer. 3. The Seller shall have the right to deliver the Product in parts in as far as such partial deliveries will not impose any unreasonable bur-den upon the Buyer.


Article V Retention of Title

1. The title to the Product shall remain vested in the Seller until all payments owed by the Buyer to the Seller under the Contract have been received by the Seller. 2. The Seller shall have the right to insure the Product the title to which is vested in the Seller at the cost of the Buyer against theft, breakage or destruction or damage by fire, flooding or other risks unless the Buyer demonstrates to the Seller that such insurance coverage has been agreed by the Buyer. 3. The Buyer shall not sell, pledge or otherwise dispose of the Product or transfer the title to the Product to any third party for security, if and as long as the title to the Product remains vested in the Seller. The Buyer shall give the Seller prompt notice of any attachment, seizure or similar proceedings relating to the Product if and as long as the title to the Product remains vested in the Seller. 4. In the event of any breach of the Contract by the Buyer such as, without limitation, any non-payment when payment is due then the Seller shall upon reasonable notice be entitled to recover the Product and the Buyer shall thereupon return the Product to the Seller provided that the enforcement of the title to the Product or the recovery of the Product shall not be deemed to be a rescission of the Contract by the Seller. 5. If bankruptcy proceedings are initiated by the Buyer or creditors of the Buyer, the Seller shall have the right to rescind the Contract and promptly to recover the Product.


Article VI Warranty

Subject to Article VII herein below, the Seller’s warranties with respect to Product defects and defects of proprietary rights relating to the Product shall be governed by the provision of this Article VI provided that the Buyer shall in the event of any such defect not be en-titled to any relief other than the relief provided for in this Article VI.

Product Defects

1. Any part of the Product which may be defective due to any circumstances prior to the transfer of the risks associated with the Product from the Seller to the Buyer shall, at the discretion of the Seller, be repaired or replaced. Prompt notice of any such defect shall be given by the Buyer to the Seller. The title to any part of the Product so replaced by the Seller shall be transferred to or remain vested in the Seller. 2. The Buyer shall provide the Seller with reasonable time and opportunity, as agreed with the Seller, to repair any defect in the Product as the Seller may deem fit or to replace any defective part of the Product by delivering a substitute part to replace such defective part provided that the Seller shall not be held liable for any loss suffered if no such reasonable time and opportunity is provided to the Seller. Notwithstanding the forgoing, the Buyer shall have the right to remove any such defect itself or to have any such defect removed by any third party and shall be entitled to the reimbursement of any reasonable expenses incurred therefor, if any such removal by the Buyer or any such third party is urgently required for safety reasons or to prevent any substantial loss and the Buyer shall in any such event promptly notify the Seller of said event. 3. If it is established that the Seller is liable for any defect of the Product in accordance with the provisions of this Article VI, then out of all costs occasioned by any repair or replacement under this Article VI, the Seller shall bear the costs of any spare parts required for the removal of said defect including the costs of shipment thereof as well as the reasonable costs of the removal of any defective part from the Product and the installation of a substitute part for any such defective part and, if reasonable in the circumstances of the case, the costs of providing fitters and/or labor for such removal and installation work. 4. Subject to the exemptions provided for by law, the Buyer shall have the right to rescind the Contract in accordance with the provisions of law, if the Seller fails to remove any defect of the Product for which the Seller may be liable by repair or replacement within a reasonable period of time fixed by the Buyer. If any such defect is minor, the Buyer shall not be entitled to the rescission of the Con-tract but to a reasonable reduction in the price of the Product provided that the Buyer shall not be entitled to a reduction in the price of the Product under any circumstances other than the circumstances of this sentence. 5. Without any limitation of the generality of the provisions of this Article VI, the Buyer shall not be entitled to the removal of any de-fect of the Product attributable to any of the following: • Use of the Product for any purpose for which the Product is not fit • Defective installation or commissioning of the Product by the Buyer or any third party • Usual wear and tear of the Product • Improper maintenance of the Product • Use of consumable not fit for the Product • Defective civil engineering work • Underground or soil not fit for the Product • Chemical, electrochemical or electrical effects on the product, unless attributable to the Seller 6. If the Buyer or any third party repairs the Product incorrectly, inadequately or inappropriately, any liability of the Seller for any such repair or any effects thereof shall be excluded.

Defects of Proprietary Rights

7. If the use of the Product constitutes a breach of any copyright or other proprietary right (“Proprietary Right”) of any person, then, subject to the terms and conditions of this clause 7, the Seller shall, subject to the terms of clause 8 herein below, at its cost obtain from the owner of the Proprietary Right the right for the Buyer to continue to use the Product or modify the Product reasonably acceptably to the Buyer to eliminate said breach. If said rights of use cannot be obtained or the Product cannot be so modified at reasonable cost to the Seller or within a reasonable period of time, then the Buyer or the Seller shall have the right to rescind the Contract. Further, under such circumstances, the Seller shall indemnify the Buyer against and save the Buyer harmless from any undisputed title of or any title enforced in court by the owner of the Proprietary Right. 8. Subject to the provisions of Article VII, clause 2, herein below, the Buyer shall be entitled to no relief for any breach of any Proprietary Right other than the relief provided for in clause 7 herein above and any such relief shall be subject to • the Buyer notifying the Seller promptly of any such breach or alleged breach the Buyer may become aware of, • the Buyer providing reasonable support to the Seller for the defense of any alleged breach of any Proprietary Right claimed by any third party or providing the Seller with a reasonable opportunity to alter the Product according to clause 7 herein above, as the case may be, • all defense with respect to any such Proprietary Right or alleged Proprietary Right including, but not limited to any compromise settlement, being vested in the Seller, • the breach or alleged breach of any Proprietary Right not being due to any specifications, instructions or the like of the Buyer and • the breach or alleged breach of any Proprietary Right not being due to any modification or alteration of the Product by the Buyer or the use of the Product by the Buyer for any purpose other than the purpose originally intended.


Article VII Liability

1. If due to fault on the part of the Seller in connection with any omitted or negligent performance of any arrangements agreed prior to or after the execution of the Contract or any breach of any of the Seller’s obligations such as, in particular, and without limitation of the generality of the foregoing, the obligation to provide instructions for the operation and maintenance of the Product, the Buyer is unable to use the Product for the purpose contemplated in the Contract, the provisions of Article VI herein above and clause 2 of this Article VII herein below shall apply mutatis mutandis and the Buyer shall be entitled to no relief other than the relief provided for in this clause 1. 2. The liability of the Seller under the Contract for any loss other than any damage to the Product which may be incurred for any reason whatsoever shall be limited to liability for • any willful act, neglect or omission of the Seller or any person acting for the Seller, • any gross negligence on the part of any owner, officer or senior executive of the Seller, • any death, injury or impact on health due to fault on the part of the Seller or any person acting for the Seller, • any defect of the Product not revealed by the Seller to the Buyer in bad faith or warranted by the Seller to be absent from the Product and • any defect of the Product where the Seller is subject to liability for death, injury or loss incurred through the private use of goods or products under the German Product Liability Act. In the event of any gross negligence or willful act, neglect or omission with respect to any breach of any material provision of the Contract, the Seller shall further be liable for any slightly negligent fault on the part of any non-executive employee of the Seller provided that any liability for any such slight negligence shall be limited to liability for any loss typical of contracts of the type of the Contract and reasonably predictable by the Seller. Any liability of the Seller beyond the liability provided for in this clause 2 shall be excluded.


Article VIII Limitation of Rights of the Buyer

Any right of the Buyer against the Seller for any reason whatsoever shall expire after a period of twelve (12) months provided that any right of the Buyer on the grounds of any willful act, neglect or omission or any fraudulent deception by the Seller shall expire as provided for by law. The commencement of the period after which any such rights will expire shall be on the date provided for by law.


Article IX Software Use

If the Contract requires the delivery of software by the Seller (“Software”) the Buyer shall have the non-exclusive right to use the Soft-ware and the documentation thereof for the Product but shall not have the right to use Software or the documentation thereof for any machinery, plant, equipment or product other than the Product. The Buyer shall not duplicate, copy, process, alter, modify or translate the Software or translate the Software object code into Software source code beyond the scope allowed by Section 69 et sequences of the German Copyright Act and agrees not to remove or to modify without the prior written consent at the Seller any manufacturer reference, such as but not limited to any copyright reference in the Software or the documentation thereof. All Software rights and all rights with respect to the documentation of the Software not provided for in this Article IX including, but not limited to the rights to make copies thereof shall remain vested in the Seller or the supplier of the Software, as the case may be, and the Buyer shall not grant any sub-license with respect to any Software or any documentation thereof.


Article X Other Provisions

1. The Contract and these Standard Sales Terms shall exclusively be governed by and construed and interpreted in accordance with German law provided that the United Nations Convention on the International Sale of Goods shall not apply. 2. Any dispute arising out of or in connection with the Contract or these Standard Sales Terms shall, if the Buyer is a private-law person pursuing a commercial or independent professional activity or a public-law legal person or entity, exclusively be brought to the courts having jurisdiction at the registered offices of the Seller or the organizational unit of the Seller performing the Contract provided however that the Seller shall further have the right to bring action in the courts having jurisdiction at the registered offices of the Buyer. 3. The Contract shall exclusively be subject to these Standard Sales Terms and the Seller and the Buyer expressly agree that any standard terms of the Buyer, if any, shall not be applicable. 4. If any of the terms and conditions of the Contract or these Standard Sales Terms is or become ineffective, the remaining provisions of the Contract and these Standard Sales Terms shall remain in full force and effect. Any such ineffective provision shall be deemed to have been replaced by the Seller and the Buyer by an effective provision which shall have commercial, financial and economic implications which shall be as close to those of said ineffective provision as may be reasonably possible.



GWA Gesellschaft für Wärme- und Anlagentechnik mbH | Edition 07-2009

Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Lieferbedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie vom Besteller ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die Ausführung der Bestellung bedeutet ein Anerkenntnis dieser Einkaufsbedingungen. 1.2. Bestellungen, Vereinbarungen und Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Besteller schriftlich erteilt oder bestätigt werden. Der Schriftwechsel ist mit der bestellenden Einkaufsabteilung zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedür- fen, soweit dabei Vereinbarungen getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die bestellende Abteilung in Form eines Nachtrages zum Vertrag. 1.3. Die Annahme der Bestellung ist dem Besteller innerhalb von 10 Tagen zu bestätigen. 1.4. Weitergabe der Ausführung des Auftrages an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung ist unzulässig und berech- tigt uns, entschädigungslos vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Der Auftragnehmer hat den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Er darf den Besteller nur mit dessen schriftlicher Zustimmung Dritten gegenüber als Referenz benennen. 1.5. Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden durch den Besteller an zentraler Stelle automatisch verarbeitet.


2. Preise

2.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich – zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer – frei Verwen- dungsstelle, einschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Ist ein Preis „ab Werk“ oder „ab Lager“ vereinbart, übernimmt der Besteller nur die günstigsten Frachtkosten. Alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten einschließlich Bela- dung und Rollgeld trägt der Auftragnehmer. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. 2.2. Falls ausdrücklich ein Preis ausschließlich Verpackung vereinbart worden ist, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet, bei frachtfreier Rücksendung sind uns mindestens 4/5 des berechneten Wertes gutzuschreiben. 2.3. Die Anerkennung von Mehr- oder Minderlieferung behält sich der Besteller vor.


3. Termine

3.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm aufgegebenen Termine einzuhalten. Erkennt der Auftragnehmer, dass diese Ter- mine aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden können, hat er das dem Besteller unverzüglich schriftlich mit An- gaben von Gründen mitzuteilen. 3.2. Bei Verzug des Auftragnehmers kann der Besteller nach ergebnislosem Ablauf einer vom ihm gesetzten angemessenen Nach- frist die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachte Lieferung/ Leistung durch einen Dritten zu Lasten des Auftragnehmers durchführen lassen. Statt dessen kann der Besteller nach dem ergebnislosen Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.


4. Materialbestellungen

4.1. Stellen wir Material bei, dann bleibt dieses, auch wenn es verarbeitet wird, unser Eigentum. Bei Eingang des beigestellten Ma- terials kontrolliert der Auftragnehmer Menge, Beschaffenheit und Güte. Dabei festgestellte Mängel meldet er sofort dem Be- steller. Für später festgestellte Mängel trägt der Auftragnehmer die Verantwortung. Die Verwendung beigestellter Materiali- en ist nur für unseren Auftrag zulässig. Bei Wertminderung oder Verlust ist vom Auftragnehmer Ersatz zu leisten. Verarbei- tung oder Umbildung des Materials erfolgt für uns. Wir werden daher unmittelbar Eigentümer der neuen oder umgebildeten Sache. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen rechtlich nicht möglich sein, so sind wir uns mit dem Auftragnehmer darüber ei- nig, dass er das Eigentum an der neuen Sache bereits jetzt zu Lasten frei auf uns überträgt und die Sache für uns verwahrt. Der Auftragnehmer bewahrt die neue Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auf.


5. Gewährleistung

5.1. Die Lieferung/Leistung muß dem Verwendungszweck sowie den einschlägigen Bestimmungen der Behörden und Fachverbän- de entsprechen. 5.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern in der Bestellung nicht anders festgeschrieben, zwei Jahre nach Inbetriebnahme, läng- stens 36 Monate. Die Fristen laufen nach Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung neu. Die Gewährleistungsfrist für Reservetei- le und für Handelsware, die als solche im Vertrag besonders bezeichnet sind, beträgt 18 Monate nach Inbetriebnahme oder nach Auslieferung an den Kunden und endet spätestens 36 Monate nach Lieferung an den Besteller. 5.3. Der Besteller wird die Lieferung nach ihrem Eingang untersuchen, soweit dies im ordentlichen Geschäftsgang und nach Art und Verwendungszweck üblich ist. Der Auftragnehmer verzichtet auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. 5.4. Während der Gewährleistungsfrist gerügte Mängel der Lieferung/Leistung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigen- schaften gehört, hat der Auftragnehmer nach Aufforderung unverzüglich und unentgeldlich – einschließlich Nebenkosten – zu beseitigen. Ist dies nicht möglich oder ist dem Besteller die Annahme ausgebesserter Teile nicht zumutbar, so hat der Auftrag- nehmer die mangelhaften Teile kostenfrei durch einwandfreie neue zu ersetzen. 5.5. In dringenden Fällen oder wenn der Auftragnehmer seiner Gewährleistungsverpflichtung nicht nachkommt, kann der Bestel- ler, unbeschadet der Gewährleistungsverpflichtung, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmer selbst tref- fen. Mit Ausnahme dringender Fälle wird der Auftragnehmer vor Durchführung der Maßnahmen benachrichtigt. 5.6. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder unzumutbar, so bleibt das Recht auf Wandlung oder Minderung unberührt. 5.7. Der Gewährleistungsanspruch verjährt 6 Monate nach Erhebung der Mängelrüge, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewähr- leistungsfrist.


6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für alle eventuellen Schäden im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, mindestens jedoch insoweit, als er hierfür Haftungsschutz genommen hat bzw. hätte nehmen können.


7. Zeichnungen und andere Unterlagen

7.1. Nach der Ausführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Besteller die der tatsächlichen Ausführung entsprechenden Zeichnungen, Berechnungen oder andere die Lieferung betreffende technische Unterlagen in der geforderten Anzahl und Ausführung unverzüglich zu übersenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Besteller kostenlos das Eigentum an ihnen zu übertragen. Das geistige Eigentum an ihnen wird hierdurch nicht berührt. Der Besteller oder Dritte dürfen sie zur Ausfüh- rung von Instandsetzungen oder Änderungen und zur Anfertigung von Ersatzteilen unentgeltlich benutzen. 7.2. Durch die Genehmigung des Bestellers von Zeichnungen, Berechnungen und anderen technischen Unterlagen werden die Ge- währleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers im Hinblick auf die Lieferung nicht berührt. Dies gilt auch für Vorschläge und Empfehlungen des Bestellers, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wird. 7.3. Alle Ausführungsunterlagen, Vorrichtungen, Werkzeuge, Modelle usw., die dem Auftragnehmer überlassen worden sind, blei- ben Eigentum des Bestellers und dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet und Dritten nur insoweit zu- gänglich gemacht werden. Der Besteller behält sich alle Rechte an den nach seinen Angaben gefertigten Zeichnungen und Un- terlagen vor.


8. Zahlung

8.1. Der Besteller zahlt innerhalb von 20 Tagen nach Leistung/Lieferung unter Abzug von 3% Skonto oder bis Ende des der Liefe- rung und dem Rechnungseingang folgenden Monats per Überweisung oder Akzept. 8.2. Werden vom Besteller Akzepte in Zahlung gegeben, so wird die Wechselsteuer und ein angemessener Diskontsatz vergütet. 8.3. Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung. 8.4. Nur mit der schriftlichen Zustimmung des Bestellers dürfen Ansprüche des Auftragnehmer aus diesem Vertrag an Dritte abge- treten werden. Für Abtretungen, die aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes erfolgen, gilt die Zustimmung als von vornherein erteilt mit der Maßgabe, dass eine Aufrechnung auch mit nach Anzeige der Abteilung erworbenen Gegenforde- rungen zulässig ist.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

9.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist die Verwendungsstelle, für Zahlungen der Sitz des Bestellers. 9.2. Gerichtsstand ist der Sitz des für den Besteller allgemein zuständigen Gerichtes. Der Besteller kann jedoch den Auftragnehmer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen. 9.3. Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.


10. Versand

Wenn nicht in der Bestellung genannt, sind die genauen Versandangaben rechtzeitig vor dem Liefertermin beim Besteller anzufordern. Der Auftragnehmer liefert frei Lagerort des Bestellers.



GWA Gesellschaft für Wärme- und Anlagentechnik mbH | Ausgabe 01-2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Engineeringleistungen

1. Geltungsbereich

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage al-ler unserer Dienstleistungen im Engineeringbereich (keine Warenlieferungen). Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unse-rer Leistung als angenommen. 1.2 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrück-lich widersprechen. 1.3 Bei Ergänzungen und Folgeaufträgen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungsannahme wirksam.


2. Vertragsinhalt

Für den Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.


3. Auftragsänderungen

3.1 Änderungen des Auftragsumfanges können durch beide Parteien schriftlich veranlaßt werden. Änderungen des Auftragsumfanges werden nur nach schriftlicher Übereinstimmung hinsichtlich Anpassung des Vertragspreises und der Termine ausgeführt. 3.2 Sofern Vorschriften oder behördliche Auflagen der Lokal-, Landes- oder Bundesbehörden, Änderungen in der Ausführung, verur-sacht durch eine dritte Partei und/oder Verzögerung oder Einstellung durch den Auftraggeber Änderungen des Auftragsumfanges oder in der Auftragsausführung verursachen und hierdurch dem Auftragnehmer Mehrarbeit oder Mehrkosten entstehen, hat der Auftraggeber diese entsprechend dem Vertragsinhalt im übrigen zu vergüten.


4. Zahlungen

4.1 Falls ein Pauschalpreis vereinbart ist, werden Raten in einem genau von den Vertragsparteien festgelegten Zeitrahmen bezahlt. In Rechnung gestellte Leistungen sind innerhalb 30 Tagen ohne Abzug von Skonto fällig. Der Zahlungsplan wird angemessen ange-paßt, wenn Änderungen des Auftragsumfanges zu einer Anpassung des Vertragspreises führen. 4.2 Im Vertrag können Vorauszahlungen vereinbart werden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Auftrag-nehmer berechtigt, seine weitere Tätigkeit bis zum Eingang der Zahlung einzustellen. 4.3 Wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die vermuten lassen, dass die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gemindert wird, werden alle Forderungen des Auftragnehmers sofort fällig. 4.4 Im Falle des Verzuges des Auftraggebers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung der weiteren Schäden Zinsen in Höhe von 12 % pro Jahr berechnet. 4.5 Zu eine Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


5. Garantien

Der Auftragnehmer wird die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Prinzipien von Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausfüh-ren, wie sie dem allgemein üblichen Standard entsprechen.


6. Haftung und Schadenersatz

6.1 Ungeachtet dessen, was widersprüchlich im Vertrag enthalten ist: (a) Im Fall fehlerhafter Dienstleistungen, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist, wird er auf schriftliche Aufforderung des Auftraggebers alle notwendigen Korrekturen vornehmen, um eine einwandfreie Ausführung des Leistungsumfangs zu erfül-len. Des weiteren haftet der Auftragnehmer für alle direkten Schäden, die sich aus der fehlerhaften Dienstleistung ergeben. Voraussetzung ist eine schriftliche Mitteilung durch den Auftraggeber innerhalb der Garantiezeit von einem (1) Jahr nach Fer-tigstellung der Dienstleistungen. (b) Die Erfüllung der Verpflichtungen auf Grund von Kap. 6.1 (a) stellt die volle Befriedigung der Verantwortung des Auftragneh-mers für mangelhafte Leistung dar und jede weitere Haftung diesbezüglich ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für jede Art von (in-) direkten und Folgeschäden (z.B. Terminverzögerung, entgangener Ge-winn, entgangener Nutzen oder Produktionsausfall).

6.2 Die allumfassende Haftung des Auftragnehmers für Schäden, verursacht durch mangelhafte Leistung, ist maximal bis auf die Höhe des Vertragspreises begrenzt, überschreitet jedoch nicht die Deckungssumme der Versicherung des Auftragnehmers. 6.3 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer halten sich gegenseitig schadlos von und gegen alle Forderungen, Ansprüche, Handlun-gen, Kosten, Gebühren und Ausgaben, entstehend aus oder in Verbindung stehend mit dem Vertrag (einschl. diesen verursacht durch Dritte), die die vorgenannte Begrenzung überschreiten. 6.4 Die in dieser Ziffer beschriebene Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Auftraggeber beweisen kann, dass der Schaden ent-standen ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist aber ausgeschlos-sen, sofern der Schaden auf der Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer oder einen seiner Erfüllungsgehilfen beruht.


7. Versicherung

7.1 Der Auftragnehmer wird die folgenden Versicherungen für die Dauer der Dienstleistungen abschließen und halten: - Eine umfassende Allgemeine Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Versicherung wird die Folgen für körperliche Verletzung oder Tod von Personen und/oder Verlust oder Schäden an Eigentum Dritter abdecken. Die Versicherung sieht eine Deckungssumme von bis zu 3.000.000,-- € pro Schadensfall vor (Vermögensschäden 300.000,-- € ). - Planungshaftpflichtversicherung: Diese Versicherung wird die Folgen von körperlicher Verletzung oder Tod bis zu 3.000.000,-- € und/oder Sachschäden bis zu 500.000,-- €, verursacht durch mangelhafte Planung, abdecken. 7.2 Alle Kosten für zusätzliche Eindeckung des Versicherungsschutzes, die vom Auftragnehmer vorzunehmen sind, werden vom Auf-traggeber erstattet.


8. Beendigung des Vertrages

8.1 Wenn der Auftraggeber zahlungsunfähig oder insolvent wird oder einen grundlegenden Verstoß gegen den Vertrag begeht und versäumt innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung Abhilfe zu schaffen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertag zu beenden. 8.2 Der Auftraggeber hat das Recht, dem Auftragnehmer den Vertrag innerhalb von zwanzig (20) Tagen schriftlich zu kündigen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne das der Auftragnehmer hierzu Anlaß gegeben hat, oder erklärt, der Auftragnehmer den Rücktritt vom Vertrag oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so verpflichtet sich der Auftraggeber die bereits angefallenen Kosten, einschließlich aller Stornierungsgebühren bei Verkäufern und Unterlieferan-ten, sowie einen Pauschalbetrag von 20 % der nicht ausgeführten Leistungen zu vergüten.


9. Höhere Gewalt

Jede Verzögerung oder Scheitern der Ausführung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer, nicht jedoch ausstehende Zahlun-gen, stellt kein Versäumnis dar, wenn es durch Ereignisse verursacht wurde, die außerhalb des Einflusses des Auftraggebers oder des Auftragnehmers liegen, einschl. jedoch nicht darauf begrenzt, höherer Gewalt, Enteignung oder Beschlagnahmung von Einrichtungen, behördlicher Anordnungen, die die Ausführung des Vertrages beeinflussen, kriegerischer Handlungen, Rebellion oder Sabotage oder daraus resultierende Beschädigung, Feuer, Explosionen, Hochwasser, Unfälle, Unruhen oder Streiks oder anderer abgestimmten Aktio-nen von Arbeitern, ob direkt oder indirekt, oder jedes anderen Grundes, der sich außerhalb der Kontrolle vom Auftraggeber oder Auf-tragnehmer befindet und der, bei Ausübung der üblichen Sorgfaltspflicht, weder vom Auftraggeber noch vom Auftragnehmer zu ver-meiden ist.


10. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, Daten, Dokumente usw. vertraulich zu behandeln und diese Informationen aus-schließlich für die Ausführung der Verpflichtungen dieses Vertrages zu gebrauchen.


11. Eigentum von Plänen und Spzifikationen

Zeichnungen und Spezifikationen, die entsprechend bei Vertrag vom Auftragnehmer erstellt wurden, werden Eigentum des Auftragge-bers. Der Auftraggeber wird die Information nur für den vertragsmäßigen Gebrauch benutzen und verpflichtet sich, die Informationen – außer für den vorgesehenen Zweck – nicht ohne schriftliches Einverständnis des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben.


12. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. An-stelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragspartner, diese unverzüglich im Wege der ergänzen-den Vereinbarung durch eine solche Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


13. Schlichtung

Meinungsunterschiede, die aus dem Vertrag oder dessen Ausführung entstehen, einschl. aber nicht darauf begrenzt, Gültigkeit, Gliede-rung, Auslegung oder Ausführung, sind zuerst gütlich zu regeln. Meinungsunterschiede, die nicht gütlich geregelt werden können, wer-den endgültig vor dem zuständigen Gericht in Berlin, Deutschland, entschieden.


14. Anwendbares Recht

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das deutsche Recht.



GWA Gesellschaft für Wärme- und Anlagentechnik mbH | Ausgabe 02-2004

Montagebedingungen I (Inland)

gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Für Montage und Wartungsarbeiten gelten für den o.g. Zeitraum folgende Bedingungen:


I Verrechnungssätze

a) Tagessatz (bis 10 Std.) Technischen Spezialist (Ingenieur, Meister) EURO 2.090,00 b) Stundensatz (Arbeits-, Reise- u. Wartestunden) Servicetechniker EURO 136,00 c) Zuschläge der Berufsgruppen b) auf den Grundlohn für Arbeiten, die über die tarifliche Arbeitszeit von 7.0 Std./Tag und 35 Std. Woche hinausgehen Montag - Donnerstag 17:00 - 19:00 Uhr +25% | Montag - Donnerstag 19:00 - 07:00 Uhr +50% | Freitag 15:00 - 17:00 Uhr +25% | Freitag 17:00 - 07:00 Uhr +50% | Samstag, Sonntag +50% | Feiertag +100% d) Für Vorbereitung des Montageeinsatzes und Rückmeldung werden je Person zwei Arbeitsstunden zusätzlich berechnet (I b).


II Auslösungen

a) Berufsgruppe I a) im Satz enthalten b) Berufsgruppe I b) gemäß BMTV Fernauslösung bis 180 km arbeitstäglich EURO 68,90 Fernauslösung über 180 km kalendertäglich EURO 83,20 Nahauslösung arbeitstäglich wird nach BMTV berechnet Nah- zur Fernauslösung sowie tägliches Fahrgeld wird nach BMTV berechnet. c) Unterkunft nach Aufwand


III Reisekosten und sonstige Auslagen

a) Kilometergeld bei PKW-Benutzung EURO 1,17 b) Kilometergeld bei Kleintransporter-Fahrzeugen (ohne Fahrer) EURO 2,02 c) pauschales Kilometergeld EURO 0,98 d) Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, nach Aufwand. Bei Bahnreisen 1. Klasse für die Berufsgruppe 1a) und für die Berufsgruppe 1b) 2. Klasse. Für beide Gruppen gilt bei Flugreisen die Economy-Class für Europa und Business-Class für außereuropäische Länder. e) Die Fahrkosten und Reisezeiten für tarifliche Heimfahrten (entsprechend BMTV) gehen zu Lasten des Auftraggebers. f) Frachtkosten für persönliches Gepäck, Werkzeug und Material werden ermittelt nach der öffentlichen Frachttabelle. Bis 65 kg gilt der Expreß – Satz und darüber ein Mischsatz (gilt nicht bei Flugreisen). g) Dienstl. Telefonkosten, Parkgebühren, Porto und sonstige Aufwendungen, die im Zusammen-hang mit dem Einsatz stehen, nach Aufwand.


IV Werkzeugvorhaltung

a) In den Verrechnungssätzen sind übliche Handwerkzeuge enthalten. b) Werden Montagegeräte, Maschinen und Gerüste beigestellt, erheben wir eine Mietgebühr von 3% des Anschaffungswertes je angefangene Woche plus Transport- und Bereitstellungs-kosten nach Aufwand. c) Verbrauchsstoffe werden nach Verbrauch berechnet (z.B. Trenn- und Schleifscheiben, Schweißzusatzwerkstoffe, Prüfmittel, Farbe, Verbrauchsmaterial usw.). d) Messeinrichtugen zum Auswuchten für Ventilatoren werden pro Arbeitstag mit 420 € berechnet.


V Versicherungen und Verantwortungsumfang

a) Es besteht eine Betriebshaftpflicht-Versicherung als Deckung gegenüber Schäden, die durch unser Personal verursacht werden. b) Wird unser Personal mit Führungsaufgaben beauftragt, sind diese nur für die technisch rich-tige Ausführung der Arbeiten verantwortlich. Für die vom Auftraggeber beigestellten Ar-beitskräfte wird keine Haftung hinsichtlich verursachter Schäden übernommen. c) Die Behandlung und Entsorgung asbesthaltiger Stoffe kann nicht vom GWA-Personal vorge-nommen werden, sondern ist eine kundenseitige Leistung.


VI Austausch von Personal, Montageunterbrechung

a) Wird aus Unfall- und Krankheitsgründen ein Personalaustausch erforderlich, gehen die Ko-sten zu Lasten des Auftraggebers. b) Erfolgt aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Montageunterbrechung, so sind die hieraus entstehenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.


VIII Abrechnung

a) Die Abrechnung erfolgt nach den von Ihrer Bauleitung abgezeichneten Stunden- oder Tages-nachweisen. b) Soweit Auslösungen und Fahrtauslagen steuerpflichtig sind, wird zur Abdeckung der lohnge-bundenen Nebenkosten ein Zuschlag von 60 % auf die betreffenden Beiträge erhoben. c) Mehrwertsteuern sind in den Sätzen nicht enthalten und werden in der Rechnung erhoben. d) Enthaltene Vorsteuern aus den Werten II und III werden bei der Berechnung in Abzug ge-bracht. e) Montagerechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.


IX Sonstiges

a) Auswahl und Einstufung des Montagepersonals erfolgt durch uns. b) Ändern sich während der Laufzeit der Vereinbarung tarifliche oder gesetzliche Festlegun-gen, so werden diese entsprechend berücksichtigt, ohne daß eine schriftliche Ergänzung der Vereinbarung erforderlich wird.



GWA Gesellschaft für Wärme- und Anlagentechnik mbH | Stand 01.12.2022

Montagebedingungen II (Ausland)

gültig vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Für Montage und Wartungsarbeiten gelten für den o.g. Zeitraum folgende Bedingungen:


I Verrechnungssätze

a) Tagessatz (bis 10 Std.) Technischen Spezialist (Ingenieur, Meister) EURO 2.299,00 b) Stundensatz (Arbeits-, Reise- u. Wartestunden) Servicetechniker EURO 149,60 c) Zuschläge der Berufsgruppen b) auf den Grundlohn für Arbeiten, die über die tarifliche Arbeitszeit von 7.0 Std./Tag und 35 Std. Woche hinausgehen Montag - Donnerstag 17:00 - 19:00 Uhr +25% | Montag - Donnerstag 19:00 - 07:00 Uhr +50% | Freitag 15:00 - 17:00 Uhr +25% | Freitag 17:00 - 07:00 Uhr +50% | Samstag, Sonntag +50% | Feiertag +100% d) Für Vorbereitung des Montageeinsatzes und Rückmeldung werden je Person zwei Arbeitsstunden zusätzlich berechnet (I b).


II Auslösungen

a) Berufsgruppe I a) im Satz enthalten b) Berufsgruppe I b) Fernauslösung arbeitstäglich EURO 273,00 c) Unterkunft nach Aufwand


III Reisekosten und sonstige Auslagen

a) Kilometergeld bei PKW-Benutzung EURO 1,29 b) Kilometergeld bei Kleintransporter-Fahrzeugen (ohne Fahrer) EURO 2,22 c) pauschales Kilometergeld EURO 1,08 d) Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, nach Aufwand. Bei Bahnreisen 1. Klasse für die Berufsgruppe 1a) und für die Berufsgruppe 1b) 2. Klasse. Für beide Gruppen gilt bei Flugreisen die Economy Class. e) Die Fahrkosten und Reisezeiten für tarifliche Heimfahrten (entsprechend BMTV) gehen zu Lasten des Auftraggebers. f) Frachtkosten für persönliches Gepäck, Werkzeug und Material werden ermittelt nach der öffentlichen Frachttabelle. Bis 65 kg gilt der Expreß – Satz und darüber ein Mischsatz (gilt nicht bei Flugreisen). g) Dienstl. Telefonkosten, Parkgebühren, Porto und sonstige Aufwendungen, die im Zusammen-hang mit dem Einsatz stehen, nach Aufwand.


IV Werkzeugvorhaltung

a) In den Verrechnungssätzen sind übliche Handwerkzeuge enthalten. b) Werden Montagegeräte, Maschinen und Gerüste beigestellt, erheben wir eine Mietgebühr von 3% des Anschaffungswertes je angefangene Woche plus Transport- und Bereitstellungs-kosten nach Aufwand. c) Verbrauchsstoffe werden nach Verbrauch berechnet (z.B. Trenn- und Schleifscheiben, Schweißzusatzwerkstoffe, Prüfmittel, Farbe, Verbrauchsmaterial usw.). d) Messeinrichtugen zum Auswuchten für Ventilatoren werden pro Arbeitstag mit 520 € berechnet.


V Versicherungen und Verantwortungsumfang

a) Es besteht eine Betriebshaftpflicht-Versicherung als Deckung gegenüber Schäden, die durch unser Personal verursacht werden. b) Wird unser Personal mit Führungsaufgaben beauftragt, sind diese nur für die technisch rich-tige Ausführung der Arbeiten verantwortlich. Für die vom Auftraggeber beigestellten Ar-beitskräfte wird keine Haftung hinsichtlich verursachter Schäden übernommen. c) Die Behandlung und Entsorgung asbesthaltiger Stoffe kann nicht vom GWA-Personal vorge-nommen werden, sondern ist eine kundenseitige Leistung.


VI Austausch von Personal, Montageunterbrechung

a) Wird aus Unfall- und Krankheitsgründen ein Personalaustausch erforderlich, gehen die Ko-sten zu Lasten des Auftraggebers. b) Erfolgt aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Montageunterbrechung, so sind die hieraus entstehenden Kosten vom Auftraggeber zu tragen.


VIII Abrechnung a) Die Abrechnung erfolgt nach den von Ihrer Bauleitung abgezeichneten Stunden- oder Tages-nachweisen. b) Soweit Auslösungen und Fahrtauslagen steuerpflichtig sind, wird zur Abdeckung der lohnge-bundenen Nebenkosten ein Zuschlag von 60 % auf die betreffenden Beiträge erhoben. c) Mehrwertsteuern sind in den Sätzen nicht enthalten und werden in der Rechnung erhoben. d) Montagerechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.


IX Sonstiges

a) Auswahl und Einstufung des Montagepersonals erfolgt durch uns. b) Ändern sich während der Laufzeit der Vereinbarung tarifliche oder gesetzliche Festlegun-gen, so werden diese entsprechend berücksichtigt, ohne daß eine schriftliche Ergänzung der Vereinbarung erforderlich wird.



GWA Gesellschaft für Wärme- und Anlagentechnik mbH | Stand 01.12.2022
 

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